Führerschein für Menschen mit Einschränkungen

Wir helfen Ihnen dabei, einen Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen und den Führerschein zu machen. Wir ermöglichen Ihnen mehr Unabhängigkeit, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.  Auch ein womöglich kompliziertes Behördendeutsch und eine komplexe Darstellung sollten Sie nicht entmutigen. Wir bringen Sie sicher und mit der nötigen Zeit zu Ihrem Führerschein.

Vor Beginn der Fahrausbildung

  • Kostenträger für Gewährung von Zuschüssen zum Führerschein erfragen
  • Zuständige Verwaltungsbehörden kontaktieren
  • Eignungsprüfung durch Führerscheinstelle: Ärztliches Gutachten, medizinisch-psychologisches Gutachten, Technisches Gutachten

Die Fahrausbildung

Wir bieten Ihnen große Erfahrung in der Führerscheinausbildung für Menschen mit Einschränkungen. Unser Schulungsfahrzeug verfügt über:

  • Allradantrieb für schwierigste Witterungsverhältnisse
  • Doppelkupplungsgetriebe 7-Gang DSG (Automatic)
  • Feststellbremse elektronisch
  • Lenkung elektronisch
  • Holder

Bereits vorhandene Umrüstung:

  • Umlenkhebel nach rechts für Blinker, Fernlicht, Abblendlicht, Lichthupe
  • Umlenkhebel nach links für Scheibenwischer, Heckscheibenwischer
  • Lenkradknauf (abnehmbar) für verschiedene Positionierung
  • Umrüstung erfolgt nach individuellen Bedarf

Die Führerschein-Prüfung

Nach der Ausbildung und der Vorlage aller benötigten Gutachten nimmt der TÜV Nord folgende Prüfungen vor:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung
  • Feststellung der sicheren Fahrzeugbedienung
  • Relevante Eintragungen
  • Änderungen, z.B. durch Verbesserung des Gesundheitszustandes

Anschaffung eines Fahrzeugs

Welches Auto ist geeignet?

Die Fahrzeugauswahl orientiert sich vollkommen an den persönlichen Ansprüchen. So ist zu beachten, wo ein Rollstuhl untergebracht wird, z.B. hinter dem Fahrersitz oder im Kofferraum. Außerdem wie breit die Türöffnung sein muss, um bequem ein- und aussteigen zu können.

Extras:

  • Automatikgetriebe DSG
  • Elektronische Servolenkung
  • Elektronische Fensterheber
  • Verlängerte Sitzschienen
  • Höhenverstellbare Sitze
  • Verstellbares Lenkrad

Nachdem die Finanzierung geklärt ist freut man sich auf ein Stück Freiheit:

  • Neufahrzeug sollte mit sinnvollem Zubehör bestellt werden
  • Kosten für Umbau von wenigen hundert Euro möglich
  • Bis zu 75.000,00 € bei Schwerstbehinderten-Fahrzeugen
  • Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung
  • Kostenträger können Versicherungsprämien übernehmen
  • Vermeidung überhöhter Folgekosten

Kraftfahrzeugsteuern

Steuerbefreiung mit Schwerbehindertenausweis

  • Eintragung H; BI; "aG"
  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
  • Merkzeichen "G" und Gehörlose bis 50%
  • Steuerermäßigung nach § 3a KraftStG
  • Formulare und Auskünfte beim Finanzamt

Finanzielle Unterstützung

Grundsätzlich wird geprüft, ob der Antragsteller aufgrund der Behinderung dauernd auf das Auto angewiesen ist und ob er selbst Fahrzeugführer ist. Außerdem

Mögliche Kostenträger:

  • Agentur für Arbeit
  • Rentenversicherungsträger
  • Kriegsopferfürsorge / Fürsorgestellen
  • Berufsgenossenschaft
  • Integrationsamt (kein anderer Träger vorrangig)

Nützliche Adressen

Im Hinblick auf Erwerb Fahrerlaubnis und Anforderungen an das Fahrzeug.

TÜV Hannover / Sachsen- Anhalt:

30505 Hannover
Postfach: 810551
Telefon: 0511 / 986 13 11
Telefax: 0511 / 986 11 31

VdK:
Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner
Deutschen Versehrtenfahrzeugdienst (DVD)

Umrüster Helmut Jelschen GmbH:

26160 Bad Zwischenahn
Justus-von-Liebig-Straße 7
Telefon: 04403 / 93 89 0
Telefax: 04403 / 93 89 15