Führerschein für Traktoren

Mit einem Führerschein der Klasse L oder T können Zugmaschinen geführt werden, die dazu bestimmt sind, andere antriebslose Fahrzeuge wie Anhänger zu ziehen. Gerade in der Landwirtschaft sind die Führerscheine wichtig, um Traktoren fahren zu können.

Führerschein der Klasse L: Zugmaschinen bis 40km/h bbH

Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung für Klasse L erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Zugmaschinen für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h geführt werden. Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, dürfen mitgeführt werden. Ebenso selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger. Es sind keine weiteren anderen Klassen eingeschlossen.

Frühster Ausbildungsbeginn: Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse L  darf mit 15 ½  Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.

Unterricht:

  • 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten und
  • 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema T1 und T2)

Der Besitz einer Fahrerlaubnisklasse reduziert den Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Prüfung: Es ist weder eine praktische Ausbildung noch Prüfung erforderlich.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
  • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
  • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung

Führerschein der Klasse T: Zugmaschinen über 40km/h bbH

Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung für die Klasse T mit 16 Jahren erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gefahren werden. Ab 18 Jahren ist das Fahren von  Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft erlaubt. Jeweils auch mit Anhänger. In der Führerscheinklasse T sind die Klassen L und AM mit eingeschlossen.

Frühster Ausbildungsbeginn: Die Fahrerlaubnisklasse T darf mit 16 Jahren erworben werden. Der beginn der Ausbildung ist bereits ein halbes Jahr vorher möglich. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.

Unterricht:

  • 12 Grundstoffunterrichte à  90 Minuten
  • 6 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (T1-6)

Bei  Besitz einer Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.

Übungsfahrten: Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen Sehtest
  • ein biometrisches Passbild
  • eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer Vorklasse benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU-Bescheinigung